Entdecke die Vorteile des legalen Cannabiskonsums in einer sicheren und vertrauenswürdigen Umgebung. Werde Mitglied in unserem exklusiven Club und genieße hochwertige Sorten sowie die beste Qualität.
Willkommen beim Cannabis Relax Club e. V.!
Wir sind ein gemeinnütziger Zusammenschluss engagierter Personen, die sich für die Umsetzung eines legalen und kontrollierten Umgangs mit Cannabis einsetzen. Unser Ziel ist es, Mitgliedern ein sicheres, transparentes und rechtskonformes Umfeld für gemeinschaftlichen Anbau und Erfahrungsaustausch zu bieten.
Jede interessierte Person ab 18 Jahren kann eine Mitgliedschaft beantragen.
Eine Kostenbeteiligung gemäß § 23 KCanG wird nach der Genehmigung des Clubs erhoben und dient ausschließlich zur Deckung der gemeinschaftlichen Aufwendungen.
Bereits jetzt ist eine unverbindliche Voranmeldung möglich, um nach der behördlichen Genehmigung offiziell Mitglied zu werden.
Wir legen besonderen Wert auf Diskretion, Qualität und die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen.
Erfahren Sie mehr über den Cannabis Relax Club e. V., unsere Ziele und die Struktur unseres Vereins.
Wir stehen für Transparenz, Verantwortung und Gemeinschaft.
Informieren Sie sich über die geplante Auswahl an Cannabis-Sorten, die im Rahmen des gemeinschaftlichen Anbaus kultiviert werden.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Mitgliedschaft, gemeinschaftlichen Anbau und rechtliche Rahmenbedingungen.
Beantragen Sie Ihre Mitgliedschaft im Cannabis Relax Club e. V.
Die Mitgliedschaft ermöglicht die Teilnahme am gemeinschaftlichen Anbau gemäß § 23 KCanG.
Lesen Sie Erfahrungsberichte von Mitgliedern über ihre Motivation, Teil des Cannabis Relax Club e. V. zu werden.
Sie möchten mehr erfahren oder haben Fragen zur Mitgliedschaft?
Hier finden Sie unsere Kontaktdaten und ein Formular zur direkten Anfrage.
Für die Mitgliedschaft im Cannabis Relax Club e.V. fällt eine einmalige Verwaltungsgebühr von 50€ an.
Diese Gebühr dient ausschließlich der Deckung organisatorischer Kosten des Vereins
(z. B. Verwaltung, Mitgliedsverwaltung, Dokumentation).
Sobald der Club offiziell genehmigt wurde und der gemeinschaftliche Anbau gemäß § 23 KCanG beginnt,
können Mitglieder ihren Anteil an der gemeinschaftlichen Ernte entsprechend der gesetzlichen Höchstmengen erhalten.
Eine monatliche Kostenbeteiligung wird erst nach Genehmigung und Start des Anbaus erhoben
und dient ausschließlich der Deckung der laufenden Vereins- und Anbaukosten.